Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schullandheims Heideheim
Stand: 12.11.2024
Das Schullandheim in Kleinburgwedel Wietze wird vom Verein Heideheim der berufsbildenden Schulen in der Region Hannover e.V., Wietze Aue 4 in 30938 Kleinburgwedel Wietze getragen und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Schullandheime e.V. und im Verband Deutscher Schullandheime e. V..
Unser Dachverband ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Niedersachsen e.V..
1. Geltungsbereich | Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern bzw. Betten zur Beherbergung, für eine erteilte Aufenthaltserlaubnis auf dem Gelände sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Schullandheims Heideheim. |
2.Rahmenbedingungen | a. Der Mindestaufenthalt im Haus beträgt 2 Übernachtungen. b. Die Mindestbelegung im Schullandheim Heideheim entspricht während der Hauptsaison (März – Oktober) einer Gruppengröße von 20 Personen. In der Nebensaison (November – Februar) ist ein Aufenthalt ab einer Gruppengröße von 15 Personen möglich. c. Anhand der Mindestbelegung berechnet sich die Mindestpauschale für einen Aufenthalt entsprechend der zum Anfragezeitpunkt gültigen Konditionen. d. Die Mindestbelegung für eine alleinige Nutzung der Häuser entspricht einer Gruppengröße von 20 Personen pro Haus. Anhand der Mindestbelegung berechnet sich die Mindestpauschale für die Alleinbelegung der Häuser entsprechend der zum Anfragezeitpunkt gültigen Konditionen.
e. Die Mindestpauschale ist von jeder Gästegruppe zu entrichten (siehe auch Punkt 9.a bis h). f. Weitere Buchungsmöglichkeiten bedürfen der Schriftform. |
3. | Ein Gastaufenthalt im Haus oder auf dem Gelände, dessen Zweck die Verbreitung nicht-demokratischen, einzelne Bevölkerungsgruppen diskriminierenden Gedankenguts ist, wird von Hausbetreiberseite untersagt und hat bei Nichtbeachtung ein sofortiges Hausverbot zur Folge (siehe auch Punkt 3a.). |
| a. Gleiches gilt für alle kommerziellen Veranstaltungen, deren Veranstalter nicht der Hausbetreiber ist.
b. Der Gast hat für die Dauer seines Aufenthalts eine Mit- und Fürsorgepflicht für Haus, Einrichtung und Gelände. Schäden sind dem Hausbetreiber unverzüglich anzuzeigen. Wird das Haus bei Abreise nicht besenrein bzw. nicht im bei Aufenthaltsbeginn vorgefundenen Zustand hinterlassen, kann Schadensersatz in anfallender Höhe vom Gast verlangt werden. Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand wird mit 45,- € / Stunde abgerechnet. Ein Sachschadensbeseitigungsaufwand wird mit 45,- € / Stunde zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt oder die Handwerkerrechnung ist zu begleichen. |
4. | Die Betreuer bzw. Reiseleiter verfolgen im Rahmen des Aufenthalts konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungsziele. Es erfolgt daher eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4, Nr. 23 Umsatzsteuergesetz. |
5. | Die Hausordnung des Schullandheim Heideheim wird uneingeschränkt von allen Gästen anerkannt. |
6. Reservierung und Vertrag | a. Die Gäste können über Kontaktformulare auf www.slh-heideheim.de, Online- Portalen oder per E- Mail und per Post Belegungsanfragen stellen. b. Basierend auf den Angaben des Gastes wird ein Belegungsvertrag mit einer vorläufigen Reservierung von 4 Wochen erstellt und dieser per E- Mail zugestellt.
c. Die Konditionen für Übernachtung, Verpflegung und Zusatzverpflegung sowie für die pädagogischen Angebote sind auf unserer Webseite hinterlegt und können dort eingesehen werden.
d. Die Buchung erfolgt durch die Unterschrift des Gastes auf dem Belegungsvertrag unter Angabe der Rechnungsadresse, innerhalb der 4 Wochenfrist. Die Rücksendung an das Schullandheim Heideheim erfolgt per E- Mail oder postalisch.
e. Bei Verzug der Rücksendung des Beherbergungsvertrages ist das Schullandheim Heideheim berechtigt, vom Belegungsvertrag zurückzutreten.
f. Rechtkräftige Buchung: Nachdem der Gast die Buchungsbestätigung durch das Schullandheim per E- Mail erhalten hat, ist die Buchung rechtskräftig. g. Teilnehmer / Betreuer Die genaue Teilnehmer- und Betreuerzahl sind dem Heideheim 7 Tage vor Belegungsbeginn schriftlich per E- Mail mitzuteilen (abrechnungsrelevant)
h. Unter - oder Weitervermietung Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Betten oder der erteilten Aufenthaltserlaubnis auf dem Gelände des Schullandheim Heideheim ist nicht gestattet.
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7. Datenschutz | Zur Bearbeitung der Anfragen und Buchungen werden personenbezogene Daten der Gäste erhoben und gespeichert. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. |
8. Zahlungen | a. Zum Ende des Aufenthaltes im Schullandheim Heideheim erfolgt die Rechnungsstellung. Diese ergibt sich aus der Teilnehmermeldung im Vertrag bzw. der Schriftlichen Bekanntgabe per E- Mail siehe Punkt 6. g. Bitte geben Sie bei Rechnungsaufteilungen (Teilnehmer/Betreuer) im Vorfeld an. b. Die Abrechnung des Aufenthalts im Schullandheim Heideheim sowie die Abrechnung von evtl. anfallenden Stornierungsgebühren erfolgt durch Rechnungsstellung. Die Begleichung des in der Abrechnung angegebenen Betrages ist spätestens 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten berechnet.
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9. Stornierungen | a. Stornierungen müssen dem Schullandheim Heideheim schriftlich vorliegen. Maßgeblich ist der Poststempel oder das E- Mail - Eingangsdatum.
b. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der Teilnehmermeldung im Vertrag bzw. der schriftlichen Bekanntgabe per E- Mail (siehe Punkt 6. g.)
Bis zu 5 Reiseteilnehmer können kostenfrei storniert werden. Werden mehr als 5 Reiseteilnehmer storniert, werden ab der 6. Person 50% des vereinbarten Pro-Kopf-Gesamtreisepreises berechnet. Die im Vertrag ausgewiesene Mindestpauschale bleibt unabhängig hiervon bestehen.
c. Eine Stornierung des Aufenthaltes ist bis 6 Monate vor Belegungsbeginn kostenfrei. d. Bei Stornierungen des Aufenthaltes, weniger als 6 Monate vor Belegungsbeginn, werden 25 % der zu errechnenden Gesamtkosten fällig.
e. Bei Stornierungen des Aufenthaltes, weniger als 3 Monate vor Belegungsbeginn, werden, 50 % der zu errechnenden Gesamtkosten fällig.
f. Bei Stornierungen des Aufenthaltes, weniger als 4 Wochen vor Belegungsbeginn, werden 90 % der zu errechnenden Gesamtkosten fällig.
g. Jede Stornierung eines Aufenthalts nach Vertragsabschluss, ist mit einer Verwaltungsgebühr, in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtkosten verbunden.
h. Wir empfehlen den Abschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung.
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10. Rücktritt vom Vertrag | Das Schullandheim Heideheim ist berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom Schullandheim Heideheim nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder falls der Aufenthalt des Gastes unter Angabe irreführender bzw. falscher Tatsachen gebucht wurde oder falls der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt vom Vertrag durch das Schullandheim Heideheim begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Schullandheim Heideheim wurden durch Beschluss des Vorstandes am 12. November 2024 verabschiedet.